Wenden Sie sich an den Ortbrandmeister Ihrer örtlichen Feuerwehr. Er kann Ihnen einen Aufnahmeantrag aushändigen und weitere Fragen beantworten.
Nachdem Ihr Aufnahmeantrag genehmigt ist, werden Sie mit dem Dienstgrad “Feuerwehrfrau/-mann Anwärter/-in” zur Truppmannausbildung Teil 1 angemeldet. Diesen Grundlehrgang, der aus praktischem und theoretischem Teil besteht, müssen Sie absolvieren um erste Kenntnisse und Fähigkeiten in der Feuerwehrarbeit aufweisen zu können. Ein Jahr nach Bestehen des Lehrgangs werden Sie dann zur/zum “Feuerwehrfrau/-
mann” befördert. Sie können nun weitere Lehrgänge auf
Kreisebene, wie den Sprechfunkerlehrgang, der das korrekte Funken lehrt, den Atemschutzgeräteträgerlehrgang, der zum Tragen der Pressluftatmer befähigt, oder den Maschinistenlehrgang,
der Wissen rund um Wasserförderung vermittelt, besuchen. Außerdem müssen Sie noch die Truppmanausbildung Teil 2 auf Stadtebene absolvieren. Nebenbei finden innerhalb der Ortswehr über das Jahr hinweg viele verschiedene Dienste statt, die alle das Ziel haben Wissen zu vermitteln oder zu bewahren. Dies geschieht in theoretischen Vorträgen und auch in praktischen Übungen, bis hin zur Alarmübung unter realen Bedingungen.